Die Gründung des gemeinsamen Landespräsidiums

Um die Arbeit der beiden Landesverbände CDU Rheinland und CDU Westfalen-Lippe unter den Oppositionsbedingungen zu koordinieren, wurde 1956 ein gemeinsames Landespräsidium geschaffen. Dieses Gremium setzte sich paritätisch aus Mitgliedern der beiden Landesvorstände zusammen. Gleichsam als Ersatz für einen gemeinsamen Landesparteitag fungierte eine Landesversammlung, die sich aus je 60 Delegierten des Landesverbandes Rheinland und Westfalen-Lippe zusammensetzte. Die organisatorische bzw. satzungsrechtliche Eigenständigkeit der beiden Landesverbände war durch dieses gemeinsame Gremium nicht beeinträchtigt. Die Kompetenzen und die Ressourcen des gemeinsamen Landespräsidiums wurden auf ein Minimum beschränkt; die Geschäftsstelle des Präsidiums umfasste drei hauptamtliche Kräfte, als Instrument zur Öffentlichkeitsarbeit wurde ein gemeinsamer Pressedienst herausgegeben.

Dieses gemeinsame Dach der beiden Landesverbände verlor ab 1958 wieder etwas an Bedeutung, als die CDU es schaffte, sich wieder als stärkste Kraft in der Landtagswahl durchzusetzen. Quasi "wiederentdeckt" wurde das gemeinsame Landespräsidium erst 1966, nachdem die CDU erneut die Regierungsmacht verloren hatte. Über die reine Reaktivierung von Landespräsidium und Geschäftsstelle hinaus entwickelte sich eine Diskussion über die mögliche Fusion beider Landesverbände. Die Reorganisationen, die in administrativer Hinsicht angepeilt wurden, liefen darauf hinaus, erstmals eine gemeinsame Parteizentrale in Düsseldorf zu installieren und diese unter Führung eines hauptamtlichen Landesgeschäftsführers zu stellen.

Eine Strukturkommission, die von beiden Landesparteien eingesetzt worden war und unter Leitung von Prof. Dr. Kurt Biedenkopf die konkreten Schritte einer solchen Fusion erörtern sollte, legte Mitte Juni 1985 ein Konzept vor, das die erforderlichen organisatorischen und satzungsrechtlichen Schritte zur Fusion aufzeigte. Demnach sollte ein auf der Grundlage des Kommissionsberichtes erarbeitetes Fusions-Konzept, abgesegnet durch die beiden Landesvorstände, bereits im Herbst auf getrennten Parteitagen den beiden Landesverbänden zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der wichtigste organisationspolitische Schritt war die Errichtung einer gemeinsamen Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf sowie die Berufung eines hauptamtlichen Generalsekretärs.